Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Jugend tanzt

Der Wettbewerb JUGEND TANZT ist ein Wettbewerb des DBT auf Landes- und auf Bundesebene

Der Wettbewerb Jugend tanzt des Deutschen Bundesverbandes Tanz wurde ins Leben gerufen, um über Tanz die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, sie zu stärken und ihnen kulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Das Ziel ist, Kindern und Jugendlichen eine Chance zu geben, sich über die Grenzen der Bundesländer hinaus zu präsentieren, sich mit Gleichaltrigen zu messen und den unmittelbaren Austausch von Erfahrungen und Wissen zu praktizieren, um so voneinander und miteinander zu lernen. Der Wettbewerb trägt zur Steigerung der Tanzqualität bei und gibt Impulse für neue Bewegungsideen. Seit Beginn des Wettbewerbs im Jahr 2004 haben bereits mehr als 19.000 Kinder und Jugendliche in den Landes- und Bundeswettbewerben ihr Können unter Beweis gestellt und mit großem Erfolg und beeindruckenden Leistungen teilgenommen.

 

Zeitplan

Der Wettbewerb besteht aus Landes- und Bundeswettbewerben. Sie finden in aufeinanderfolgenden Jahren statt:

  • Landeswettbewerbe jeweils in ungeraden Jahren in der zweiten Jahreshälfte 

  • Bundeswettbewerbe jeweils in geraden Jahren in der ersten Jahreshälfte

 

Kategorien

Der Wettbewerb wird in fünf Kategorien durchgeführt:

I. Show (z. B. Stepptanz, Jazztanz, Revue)

II. Volkstanz (deutscher und internationaler), Charaktertanz

III. Ballett (Höfischer Tanz, Klassischer Tanz)

IV. Moderner Tanz (Limon, Graham, Lex u.a.), Zeitgenössischer Tanz, Tanztheater Altersstufe A: Kindertanz, Elementarer Tanz

V. Urbaner Tanz (HipHop, Breakdance, Streetdance etc.)

 

Altersstufen:

A.    7 - 11 Jahre

B.   10 - 16 Jahre

C.   15 - 26 Jahre

 

  • Es zählt das Durchschnittsalter der Interpret*innen  eines Tanzes, wobei 80% das entsprechende Alter haben müssen, jedoch keine Beteiligten jünger als 7 bzw. älter als 26 sein dürfen.

  • Gruppengröße/Besetzung: mindestens 3 bis 25 Personen

  • Die Gruppe kann pro Kategorie nur mit einem Tanz teilnehmen

  • Die Gruppe kann jedoch mit derselben Besetzung auch in einer anderen Kategorie starten

  • Für Leiter*innen ist ein Mittanzen unzulässig. Ein Verstoß führt zur Disqualifikation der Gruppe für diesen Beitrag

  • Die Dauer der präsentierten Tänze beträgt mind. 3 bis max. 6 Minuten. Kürzere bzw. längere Tänze fallen aus der Wertung

  • Die Kategorie eines Tanzes wird durch die verwendeten Bewegungselemente/ Tanzstil/ Tanztechnik bestimmt

  • Ein Tanz darf vom gleichen Ensemble erneut erst nach 8 Jahren zur Wertung in den Wettbewerb entsandt werden

  • Bei allen Tänzen sind sexistische und rassistische Anspielungen in Musik, Bewegung, Sprache/ Text, Kostümen grundsätzlich verboten.

Jury

Die Jury der Wettbewerbe besteht aus namhaften Tanzpädagog*innen, Choreograph*innen, Tänzer*innen. Die Fachjury wählt aus allen Beiträgen auf der Landesebene die Beiträge für die Delegierung zum Bundeswettbewerb aus und kann je Kategorie und Altersgruppe einen Tanz zum Bundeswettbewerb nach Paderborn delegieren.

Die Jury kann einen unabhängigen Sonderpreis vergeben, der damit versehene Wertungsbeitrag ist ebenfalls zum Bundeswettbewerb delegiert.

 

Anmeldungen/Informationen der Landeswettbewerbe

Allgemeine Informationen und Definitionen der Kategorien für die Landeswettbewerbe sind am Ende dieser Seite zu finden. Anmeldeformulare und Startgebühren zum jeweiligen Landeswettbewerb sind über die Seite "Aktuelles" zu finden. 

Nach erfolgreicher Platzierung werden die Tänze zum Bundeswettbewerb delegiert. Die Anmeldung zum Bundeswettbewerb erfolgt durch die Landesverbände bei der Geschäftsstelle des Deutschen Bundesverbandes Tanz.

 

Video-, Film-, Foto- und Audioaufnahmen

Die Teilnehmer*innen erklären ihr Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, sowie zu nicht kommerziellen Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit Wettbewerbsveranstaltungen gemacht werden können. Video-, Film-, Foto- und Audioaufnahmen sind nur für die durchführenden Organisationen gestattet. Laut neuen Datenschutzbestimmungen sind dazu die Genehmigung der Erziehungsberechtigten bzw. ab 16 Jahren die eigene Einverständniserklärung notwendig! Private Mitschnitte und Fotoaufnahmen sind verboten! (siehe § 22 Satz 1 des Kunsturheberrechts- Gesetzes) Persönliche Daten werden gemäß der Datenschutzverordnung verarbeitet. Die Daten werden nur im Rahmen unserer Veranstaltungsorganisation genutzt

 

Information_an_die_Teilnehmer

Definition_der_Kategorien